Wir sind für Sie da!

 

Wir unterstützen Sie mit Beratung, Planung, kreaktiven Ideen und professioneller Umsetzung.

 Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Umsetzung von Marketing Aktionen.

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Profitieren Sie von unserer offenen, fokussierten Kommunikation und Integrität.
Gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrer Lead Agentur.

Ihr nächstes Marketingprojekt wird komplexer?
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns mitttels online Formular.

Sie erreichen uns auch telefonisch unter +431/9971060 oder per Email unter office@cgk.co.at

 

 

Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen untersagt. Weitere Infos folgen zeitnahe.
Hier gehts zur Schutzmaßnahmenverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011470

 


Informationen zu Veranstaltungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand. 13.7.2020)

 

Informationen zu Veranstaltungen: Events Covid-19

 

Was beinhaltet ein COVID-19-Präventionskonzept?

Welche Abstandsregeln gibt es für BesucherInnen von Veranstaltungen?

Wo muss man Mund-Nasen-Schutz tragen?

 


 

 

Was beinhaltet ein COVID-19-Präventionskonzept?

unter anderem 

Regelungen zur Steuerung der Besucherströme

spezifische Hygienevorgaben

Empfehlung zur Führung eines Systems zur freiwilligen Erfassung von Anwesenheiten

Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

 

Welche Abstandsregeln gibt es für BesucherInnen von Veranstaltungen?

Es gilt der Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen BesucherInnengruppe angehören. Wenn das nicht möglich ist, müssen andere Schutzmaßnahmen gegeben sein, wie zB bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen das Auslassen der seitlichen Sitzplätze zwischen BesucherInnen.

Die Abstandsregel gilt für alle Veranstaltungen, egal ob Indoor oder Outdoor, egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze und ist immer anzuwenden, außer

- Man lebt im gemeinsamen Haushalt

- Man ist Teil der gleichen BesucherInnengruppe

 

Wo muss man Mund-Nasen-Schutz tragen?

bei Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze

bei Indoor-Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen, wenn man sich nicht auf dem Sitzplatz befindet sowie am Sitzplatz dann, wenn der Abstand von einem Meter seitlich unterschritten wird und es keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen gibt

 

 

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(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Informationen zu Veranstaltungen, Stand 13.7.2020)

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