Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen untersagt. Weitere Infos folgen zeitnahe.
Hier gehts zur Schutzmaßnahmenverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011470
Informationen zu Veranstaltungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand. 13.7.2020)
Informationen zu Veranstaltungen: Events Covid-19
Was beinhaltet ein COVID-19-Präventionskonzept?
Welche Abstandsregeln gibt es für BesucherInnen von Veranstaltungen?
Wo muss man Mund-Nasen-Schutz tragen?
Was beinhaltet ein COVID-19-Präventionskonzept?
unter anderem
• Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
• spezifische Hygienevorgaben
• Empfehlung zur Führung eines Systems zur freiwilligen Erfassung von Anwesenheiten
• Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
• Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken
• Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.
Welche Abstandsregeln gibt es für BesucherInnen von Veranstaltungen?
• Es gilt der Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen BesucherInnengruppe angehören. Wenn das nicht möglich ist, müssen andere Schutzmaßnahmen gegeben sein, wie zB bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen das Auslassen der seitlichen Sitzplätze zwischen BesucherInnen.
• Die Abstandsregel gilt für alle Veranstaltungen, egal ob Indoor oder Outdoor, egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze und ist immer anzuwenden, außer
- Man lebt im gemeinsamen Haushalt
- Man ist Teil der gleichen BesucherInnengruppe
Wo muss man Mund-Nasen-Schutz tragen?
• bei Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze
• bei Indoor-Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen, wenn man sich nicht auf dem Sitzplatz befindet sowie am Sitzplatz dann, wenn der Abstand von einem Meter seitlich unterschritten wird und es keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen gibt
Kostenloses Telefon - Beratungsgespräch vereinbaren >>>
(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Informationen zu Veranstaltungen, Stand 13.7.2020)