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Sie erreichen uns auch telefonisch unter +431/9971060 oder per Email unter office@cgk.co.at

 

 

Aktuelle Covid-19 Maßnahmen ab 15. August 2021
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

 


Personenobergrenzen und Genehmigung des COVID-19-Präventionskonzeptes

Zusammenkünfte ab 15.8.2021

Für Zusammenkünfte gelten folgende Regelungen:

  • Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig (Bezirksverwaltungsbehörde)
  • Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte bewilligt werden
  • Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenzen und Kapazitätsbeschränkungen

Ab 100 Personen ist seitens der Teilnehmer:innen ein 3-G-Nachweis vorzuweisen, welcher von den Verantwortlichen zu überprüfen ist. Dieser hat weiterhin ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu bestellen.

Diese Genehmigung des COVID-19-Präventionskonzeptes kann von der Bezirksverwaltungsbehörde, grundsätzlich für einen stationären Veranstaltungsort, wie Schauspiel- oder Musiktheater etc., ausgesprochen werden.

Bei Veranstaltungen, welche nur temporär ausgerichtet werden, z.B. in Mehrzweckhallen oder im Freiluftbereich, ist die Genehmigung des COVID-19-Präventionskonzeptes je Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe erforderlich.

 

 

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(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Aktuelle Maßnahmen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html)

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