Aktuelle Covid-19 Maßnahmen ab 15. August 2021
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Personenobergrenzen und Genehmigung des COVID-19-Präventionskonzeptes
Zusammenkünfte ab 15.8.2021
Für Zusammenkünfte gelten folgende Regelungen:
- Ab 100 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig (Bezirksverwaltungsbehörde)
- Ab 500 Personen müssen Zusammenkünfte bewilligt werden
- Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenzen und Kapazitätsbeschränkungen
Ab 100 Personen ist seitens der Teilnehmer:innen ein 3-G-Nachweis vorzuweisen, welcher von den Verantwortlichen zu überprüfen ist. Dieser hat weiterhin ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu bestellen.
Diese Genehmigung des COVID-19-Präventionskonzeptes kann von der Bezirksverwaltungsbehörde, grundsätzlich für einen stationären Veranstaltungsort, wie Schauspiel- oder Musiktheater etc., ausgesprochen werden.
Bei Veranstaltungen, welche nur temporär ausgerichtet werden, z.B. in Mehrzweckhallen oder im Freiluftbereich, ist die Genehmigung des COVID-19-Präventionskonzeptes je Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe erforderlich.
Kostenloses Telefon - Beratungsgespräch vereinbaren >>>
(Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Aktuelle Maßnahmen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html)